Suchen Sie den idealen Ort für ihren Angelurlaub? Ob Sie nun Hobby-Angler oder Sport-Angler sind oder gar professionelles Angeln betreiben, in Mecklenburg-Vorpommern werden Sie garantiert fündig! Die zahlreichen Seen und Flüsse der Mecklenburgischen Seenplatte bieten mannigfaltige Angelmöglichkeiten. Wählen Sie ihren bevorzugten Angelplatz und erleben Sie ihr persönliches Angelparadies. Die Artenvielfalt und die traumhaft idyllische Umgebung machen Mecklenburg-Vorpommern zu einem der schönsten Domizile für alle Angelfreunde. Aber nicht nur die Süßwasserfische wollen gefangen werden. Die Ostsee lockt die Petrijünger jährlich in Scharen nach Mecklenburg-Vorpommern. Also ob Sie nun das Fischen im Süßwasser oder eher im Salzwasser bevorzugen, Sie finden hier bestimmt den richtigen Platz für ihre Angel. Sind Sie neugierig geworden? Dann nichts wie los. Angel und Angelzugehör einpacken und ab nach Mecklenburg-Vorpommern! Sie brauchen lediglich einen gültigen Fischereischein. Den passenden Berechtigungsschein für das Gewässer, welches Sie beangeln möchten, gibt’s hier vor Ort an einer der folgenden Stellen:
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im Landesamt für Fischerei, Dr.-Lorenz-Weg 1, 18059 Rostock
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in den Außenstellen des Fischereiamtes
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in vielen Angelfachgeschäften in Mecklenburg-Vorpommern
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in vielen Touristeninformationen in den Städten und Gemeinden
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auf den Zeltplätzen
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an der Autobahn wenn sie über die A19 anreisen, können sie bereits an der Raststätte Recknitz-Niederung Ost (etwa 34 km vor Rostock) eine Angelkarte erwerben. Voraussetzung ist ein Fischereischein. Das Besucherzentrum in der Raststätte ist montags bis freitags von 8-20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 10-18 Uhr geöffnet und telefonisch über die 038455 – 20968 erreichbar.
Eine Besonderheit ist die Ostseeangelberechtigung. Angeln in und an der Ostsee ist nur mit dieser Sondergenehmigung erlaubt. Eine Jahreskarte kostet 20€, die Wochenkarte gibt’s für 10€ und die Tageskarte schlägt mit 5€ zu Buche. Aber Vorsicht – das Angeln an der Ostsee kann Gefahren in sich bergen! Starke Strömungen, Nebel und Wellen können jedem unvorsichtigen Angler zum Verhängnis werden. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich vor dem Angelausflug ein gewisses Grundwissen über das Ostseeangeln anzueignen! Generell sind einige Angelregeln zu befolgen. Im Nachstehenden erfahren Sie, was sie bei ihrem Angelausflug in Mecklenburg-Vorpommern zu beachten haben und welche Regeln einzuhalten sind.
Angelregeln der Fischerei Müritz-Plau GmbH Waren
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Der Inhaber der Erlaubnis hat sich zu den bestehenden fischereirechtlichen Bestimmungen des Fischereischeingesetzes (FSG), des Fischereigesetzes (FischG) sowie deren Änderungen zu informieren und ist verpflichtet diese einzuhalten.
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Die Angelkarte ist nur mit Fischereischein gültig. Sie ist beim Angeln stets im Original mitzuführen. Kopien gelten als Fälschung.
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Jahreskarten gelten für das Kalenderjahr im angegebenen Bereich.
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Tages-, Wochen- und Touristenangelkarten gelten auf allen Gewässern aber nur für den angegebenen Zeitraum .
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Tages-, Wochen- und Touristenangelkarten ohne Eintragungen des Gültigkeitszeitraumes sind ungültig.
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Das Nachtangeln ist für den Inhaber der Angelkarte erlaubt.
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Die Aufstellung der zu beangelnden Gewässer kann der Angelkarte entnommen werden und ist verbindlich. Der Inhaber hat sich vor Beginn des Angelns über örtliche Grenzen des Geltungsbereichs oder mögliche Änderungen zu informieren.
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Die Fischerei ist mit maximal drei Handangeln (davon maximal eine Angel mit totem Köderfisch) gleichzeitig erlaubt, welche während des Angelns ständig zu beaufsichtigen sind.
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Die Tätigkeit des Berufsfischers darf in keiner Weise behindert werden. Von Fischereigeräten ist ein Abstand von 100 m einzuhalten.
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Fischschonbezirke und Gelege (Überwasser- und Schwimmblattpflanzen-bereiche) dürfen weder begangen noch befahren werden.
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Beim Angeln vom Boot ist dieses zu verankern (Ausnahme Sonderangelberechtigung "Schleppangelkarte").
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Verboten ist die Verwendung lebender Köderfische, das Schleppangeln (Ausnahme Sonderangelgenehmigung "Schleppangelkarte"), die Verwendung der Tuckangel sowie aller anderen Geräte mit feststehendem Mehrfachhaken.
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Die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten.
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Das Zanderangeln ist in der Zeit vom 01. Mai bis einschließlich 30. Juni untersagt.
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Das Hechtangeln ist ganzjährig gestattet
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Pro Fangtag dürfen nicht mehr als 25 Stück Barsche und nicht mehr als 3 Fische der Arten: Hecht, Zander, Aal oder Karpfen gefangen und mitgenommen werden (Beispiel: 1 Hecht + 2 Zander = 3 Fische der genannten Arten).
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Den Weisungen der Fischereiaufsicht ist Folge zu leisten.
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Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen können den Entzug der Angelkarte ohne Erstattung des Kaufpreises nach sich ziehen.
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Die Nichtinanspruchnahme der Angelkarte berechtigt nicht zur Rückforderung des Kaufpreises.
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Der Inhaber der Angelkarte haftet uneingeschränkt und in vollem Umfange für Schäden, die er am und auf dem Gewässer verursacht.
Nachstehende gesetzliche Mindestmaße sind einzuhalten:
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Aal |
45 cm |
Schleie |
25 cm |
Karpfen |
40 cm |
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Zander |
50 cm |
Barsch |
20 cm |
Aland |
25 cm |
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Hecht |
50 cm |
Quappe |
30 cm |
Wels |
70 cm |
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Rapfen |
35 cm |
Kl. Maräne |
12 cm |
Gr. Maräne |
30 cm |
Und nun bleibt eigentlich nur noch eines zu sagen…
Wir wünschen Ihnen Petri Heil und einen wunderschönen Urlaub in Mecklenburg!
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